Kosten
Der Kreis zahlt mir als Kindertagespflegeperson die monatlichen Betreuungskosten während die Eltern nur zu einem jeweiligen Kostenanteil herangezogen werden, den Sie wiederum direkt an den Kreis Segeberg zahlen.
Kostenbeitrag: Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden die Eltern zu einem monatlichen Kostenbeitrag herangezogen. Dieser bemisst sich nach der jeweils gültigen Fassung der gesetzlichen Regelung in § 50 i. V. m. § 31 KiTaG.
Der Kostenbeitrag ist grundsätzlich zum Ende des Betreuungsmonats in voller Höhe (unabhängig von Fehlzeiten des Kindes und Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson) direkt an den Kreis Segeberg zu leisten.
Übersicht einkommensunabhängiger Betreuungskosten in der Kindertagespflege für Kinder jünger als 3 Jahre:
32,5 Betreuungsstunden die Woche = 188,50€ Kostenbeitrag im Monat für die Eltern
Stand 01.01.2023
Essensgeld
Die Eltern zahlen einen monatlichen Pauschalbeitrag für die Verpflegung an mich.
Für Frühstück und Mittagessen, inkl. Getränken & Zwischenmahlzeiten = 120,00€ im Monat/pro Kind.
Sonstiges
Soziale Ermäßigung: Auf Antrag kann der Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung dem Kind und den Eltern nicht zuzumuten ist. (§ 90 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe i.V.m. § 7 Abs. 2 KiTaG SH. Eltern, die eine einkommensabhängige Ermäßigung beantragen möchten, haben den entsprechenden Antrag unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen direkt beim zuständigen örtlichen Sozialamt (in der Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung) einzureichen. Welche Unterlagen erforderlich sind, ist aus dem Antragsvordruck ersichtlich.
Geschwisterermäßigung: Ohne Einkommensüberprüfung erhalten mehrere mit Hauptwohnung in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie vor dem Schuleintritt, die gleichzeitig bedarfsgerecht in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden, eine Ermäßigung des Kostenbeitrages - i. H. v. 50 % für das 2. beitragspflichtige Kind - i. H. v. 100 % für das 3. und jedes weitere beitragspflichtige Kind. Die zu bildende Reihenfolge richtet sich nach dem Geburtsdatum, bei Kindern mit gleichem Geburtsdatum nach der alphabetischen Einordnung des Vornamens. Für Schulkinder, die in einem anerkannten Hort betreut werden, wird die Geschwisterermäßigung bis zum 31.12.2024 gewährt.